Förderantrag für die Netzwerkkoordination nach § 39d

Der Förderantrag zur Teilfinanzierung der Netzwerkkoordinationsstelle nach § 39d Absatz 3 SGB V wird im Laufe dieses Sommers bei der Hansestadt Lübeck eingereicht. Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel wird voraussichtlich im Herbst durch die Bürgerschaft getroffen.

Nachdem bereits die Förderung für die Erstbesetzung der Stelle im Jahr 2025 bewilligt wurde und auch die Bewilligung für das Jahr 2026 vorliegt, ist die Fortführung der Netzwerkkoordination für dieses Jahr gesichert. Auf Grundlage der bisherigen positiven Entwicklungen gehen wir davon aus, dass die Netzwerkkoordination auch im Jahr 2027 fortgeführt und entsprechend gefördert werden kann.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens und die Entscheidung der Bürgerschaft werden wir an dieser Stelle zeitnah informieren.

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